NormbundesweitHochbau
DIN EN 1991-1-2/A1 – Änderung: Einwirkungen auf Tragwerke im Brandfall
Quelle: DIN EN 1991-1-2/A1 (Entwurf), Basis: EN 1991-1-2:2024/prA1:2026, NABau, Stand 2026Schweregrad: mittel
Der Norm-Entwurf aktualisiert den Eurocode 1 für Brandeinwirkungen auf Tragwerke. Er präzisiert Bemessungsregeln für thermische und mechanische Einwirkungen im Brandfall und harmonisiert europäische Nachweiskonzepte.
Die Änderung A1 zur EN 1991-1-2:2024 überarbeitet die Regelungen zu Brandeinwirkungsmodellen auf Tragwerke. Im Fokus stehen aktualisierte Nennbranddefinitionen (Einheitstemperaturkurve, Außenbrandkurve, Hydrokarbonkurve), präzisierte Vorgaben zu natürlichen Brandsimulationsmodellen (Zonenmodelle, CFD-Modelle) sowie überarbeitete Parameter zur Wärmefreisetzungsrate (RHR) und Brandraumgeometrie. Darüber hinaus werden die Regelungen zur mechanischen Einwirkungskombination im Brandfall (Reduktionsfaktoren ψ) an den aktuellen Stand der EN 1990 angepasst. Nationale Anwendungsparameter (NDP) werden neu strukturiert, um die Einbindung nationaler Anhänge zu erleichtern.
**Wen betrifft es?**
Tragwerksplaner und Statiker, Brandschutzingenieure und -sachverständige, Architekten mit Entwurfsverantwortung im Hochbau, Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Fachplaner für vorbeugenden baulichen Brandschutz.
**Was ist zu tun?**
- Brandschutzkonzepte und Standsicherheitsnachweise auf Konformität mit den aktualisierten Brandeinwirkungsmodellen und Wärmefreisetzungsraten prüfen und ggf. anpassen.
- Natürliche Brandbemessungsansätze (Zonenmodelle, CFD) anhand der neuen Eingangsparameter (RHR, Brandraumgeometrie) neu kalibrieren und dokumentieren.
- Kombinationsbeiwerte ψ für Einwirkungen im Brandfall gemäß aktualisierter Verknüpfung mit EN 1990 in bestehenden Bemessungsvorlagen aktualisieren.
- Nationalen Anhang (NA) zu EN 1991-1-2 auf Änderungsbedarf infolge neu strukturierter NDP-Vorgaben überwachen und nach Veröffentlichung einarbeiten.
- Einsprüche oder Stellungnahmen zum Norm-Entwurf prA1:2026 über den NABau fristgerecht einreichen, um fachliche Interessen in den Normungsprozess einzubringen.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.