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DIN 18036 – Planung und Bau von Kunsteissportanlagen
Quelle: DIN 18036 (Norm-Entwurf), Quelle: DIN NABau, https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nabau/entwuerfe/wdc-beuth:din21:401599069Schweregrad: niedrig
Norm-Entwurf für Eissportanlagen mit Kunsteisflächen. Legt Grundlagen für Planung, Konstruktion und Bau fest. Betrifft Neubau und Sanierung von Eishallen und Freieisflächen.
Der Norm-Entwurf DIN 18036 definiert erstmals bzw. aktualisiert die technischen Anforderungen an Eissportanlagen mit maschinell erzeugten Kunsteisflächen. Geregelt werden: Anforderungen an die Tragkonstruktion und den Untergrund der Eisfläche, Vorgaben zur Kälteanlagentechnik und Verrohrung im Boden (Soleleitungssysteme), Mindestabmessungen für Eisflächen verschiedener Nutzungsarten (Eishockey, Eiskunstlauf, Curling, öffentlicher Eislauf), Anforderungen an Bande, Zuschauerbereich und Sicherheitsabstände, bauphysikalische Anforderungen hinsichtlich Dampfdiffusion, Kondensationsschutz und Wärmedämmung, Vorgaben zur Entwässerung sowie zur Energieeffizienz der Gesamtanlage.
**Wen betrifft es?**
Architekturbüros und Tragwerksplaner bei Neubau oder Sanierung von Eissportanlagen, TGA-Planer und Kältetechnik-Fachbetriebe, Tiefbauunternehmen mit Erfahrung im Hallenbau, Betreiber und Bauherren öffentlicher sowie privater Eissportstätten, Prüfingenieure und Sachverständige für Sonderbauten
**Was ist zu tun?**
- Norm-Entwurf beschaffen und Planungsunterlagen für laufende oder geplante Eissportanlagenprojekte auf Konformität mit den neuen Mindestanforderungen prüfen
- Kälteanlagenplanung (Soleleitungssysteme, Rohrabstände, Verlegetiefe) gemäß den neuen Vorgaben des Entwurfs überarbeiten und mit Kältetechnikfachbetrieb abstimmen
- Bauphysikalische Nachweise (Dampfdiffusion, Taupunkt, Wärmedämmung Bodenaufbau) entsprechend den normativen Anforderungen erstellen oder aktualisieren
- Stellungnahme zum Norm-Entwurf über DIN-Einspruchsverfahren einreichen, sofern fachliche Anmerkungen oder Ergänzungsbedarfe bestehen
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.