NormbundesweitHochbau
DIN 18920 – Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Quelle: DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen; Quelle: DIN Beuth, Normenausschuss Bauwesen (NABau)Schweregrad: mittel
Die DIN 18920 regelt den fachgerechten Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen während Baumaßnahmen. Sie definiert verbindliche Schutzmaßnahmen und Mindestabstände für Bauaktivitäten im Bereich schützenswerter Vegetation.
Die Norm legt technische Anforderungen an den Vegetationsschutz auf Baustellen fest. Dazu gehören: Festlegung von Baumschutzzonengrenzen (in der Regel Kronentraufbereich), Anforderungen an Schutzeinrichtungen wie Bauzäune und Stammschutz, Regelungen zu zulässigen Bodenarbeiten im Wurzelbereich (z. B. Bodenverdichtung, Abgrabungen, Auffüllungen), Vorgaben zur Bodenlockerung und Belüftung bei unvermeidbaren Eingriffen sowie Anforderungen an die fachliche Überwachung durch Baumpflegesachverständige. Die Norm bildet zusammen mit der RAS-LP 4 und der ZTV Baumpflege eine wesentliche Grundlage für baumschutzrechtliche Auflagen in Baugenehmigungen.
**Wen betrifft es?**
Betroffen sind Bauunternehmen und Bauleiter im Hochbau, Tiefbau und Straßenbau, Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Bauherren und Projektsteuerer, Baugenehmigungsbehörden sowie Baumpflegesachverständige und Gutachter.
**Was ist zu tun?**
- Baumschutzzone vor Baubeginn gemäß Norm abstecken und mit normgerechten Schutzeinrichtungen (z. B. Bauzäune nach DIN EN 13374) sichern
- Stammschutz an allen im Baufeld befindlichen Bäumen anbringen und während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten
- Bodeneingriffe im Wurzelbereich auf das unvermeidbare Minimum reduzieren und ggf. manuelle Grabmethoden oder Drucklufttechnik einsetzen
- Einen Baumpflegesachverständigen oder Baumkontrolleur als baufachliche Überwachung einbinden und Begehungsprotokoll führen
- Baustelleneinrichtungsplan frühzeitig mit Baumschutzauflagen abstimmen und Lagerflächen, Baustraßen sowie Kranaufstellflächen außerhalb der Schutzzonen planen
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.