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DIN EN 1999-1-2/A1 – Änderung Eurocode 9 Brandschutzbemessung Aluminium
Quelle: DIN EN 1999-1-2/A1, Entwurf basierend auf EN 1999-1-2:2023/prA1:2026, Stand: 2026 (Einspruchsfrist läuft)Schweregrad: mittel
Änderung des Eurocode 9 zur Brandschutzbemessung von Aluminiumtragwerken. Aktualisierte Nachweisverfahren und Bemessungsregeln für den Brandfall werden eingeführt.
Der Norm-Entwurf DIN EN 1999-1-2/A1 ergänzt und überarbeitet den bestehenden Eurocode 9, Teil 1-2, der die Tragwerksbemessung von Aluminiumkonstruktionen im Brandfall regelt. Die Änderung basiert auf der europäischen Fassung EN 1999-1-2:2023/prA1:2026 und betrifft voraussichtlich aktualisierte Bemessungsmodelle für das Werkstoffverhalten von Aluminium unter Brandeinwirkung (Abminderungsbeiwerte für Streckgrenze und Elastizitätsmodul bei erhöhten Temperaturen), überarbeitete Nachweisverfahren für kritische Temperaturen sowie angepasste Regeln zur Berechnung des Feuerwiderstands von Aluminiumbauteilen. Da Aluminium im Vergleich zu Stahl eine deutlich höhere Wärmeleitfähigkeit und niedrigere Schmelztemperatur aufweist, sind präzisere thermische und mechanische Modelle erforderlich. Der Entwurfsstatus (prA1) bedeutet, dass sich das Dokument noch im öffentlichen Einspruchsverfahren befindet.
**Wen betrifft es?**
Tragwerksplaner und Statiker mit Spezialisierung auf Aluminiumbau, Architekten bei Entwurf von Aluminiumtragwerken (Fassaden, Dächer, Brücken, Industriebauten), Brandschutzplaner und -sachverständige, Prüfingenieure für Standsicherheit, Aluminiumbauunternehmen und Metallbaubetriebe sowie Gutachter im bauaufsichtlichen Bereich.
**Was ist zu tun?**
- Norm-Entwurf sichten und im Einspruchsverfahren prüfen: Unter der angegebenen DIN-Quelle den Entwurf abrufen und fachliche Stellungnahmen bis zum Ende der Einspruchsfrist einreichen.
- Bestehende Brandschutznachweise für Aluminiumtragwerke auf Konformität mit den neuen Bemessungsmodellen überprüfen und bei Bedarf aktualisieren.
- Abminderungsbeiwerte für Streckgrenze und Elastizitätsmodul von Aluminium bei erhöhten Temperaturen gemäß dem aktualisierten Regelwerk in Berechnungssoftware und Nachweisvorlagen einpflegen.
- Fortbildungen und Fachinformationen zu den Änderungen des Eurocode 9 Teil 1-2 verfolgen, insbesondere Veranstaltungen des NABau (Normenausschuss Bauwesen).
- Nach Veröffentlichung der finalen Norm bauaufsichtliche Einführung in den jeweiligen Bundesländern beobachten, da die Anwendung erst mit Listung in den Technischen Baubestimmungen verbindlich wird.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.