GesetzbundesweitAllgemeinElektroPhotovoltaik & StromHeizung & WärmepumpeHeizungEnergieeffizienz & GEGAufzüge & FörderanlagenBetriebskosten
Recht auf Reparatur: Kabinett beschließt EU-Richtlinie ohne Gold-Plating
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur, beschlossen im Bundeskabinett am 25.03.2026; Pressemitteilung ZDH vom 25.03.2026 (www.zdh.de); EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Richtlinie (EU) 2024/1799)Schweregrad: mittel
Das Bundeskabinett hat am 25.03.2026 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Recht-auf-Reparatur-Richtlinie beschlossen. Auf Verschärfungen zulasten von Handwerk und Mittelstand wird verzichtet.
Der Gesetzentwurf setzt die europäische Recht-auf-Reparatur-Richtlinie in deutsches Recht um, ohne über die europäischen Mindestanforderungen hinauszugehen (kein sog. Gold-Plating). Konkret bedeutet dies: (1) Keine gesetzliche Verlängerung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche nach Reparatur gebrauchter Waren – eine Verschärfung, die Handwerksbetriebe unverhältnismäßig belastet hätte. (2) Das Europäische Reparaturinformationsformular wird als freiwillige Option eingeführt, nicht als zwingende Pflicht, was unternehmerische Flexibilität sichert. (3) Neue Informationspflichten gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit Reparaturdienstleistungen werden eingeführt. Im weiteren parlamentarischen Verfahren sollen rechtssichere Mustertexte zur Erfüllung dieser Informationspflichten bereitgestellt werden.
**Wen betrifft es?**
Betroffen sind vor allem Handwerksbetriebe aller Gewerke, die Reparaturdienstleistungen anbieten (z. B. Elektro-, Kfz-, Uhrmacher-, Schuhmacher-, Textilreinigungshandwerk sowie weitere reparaturaffine Gewerke). Daneben sind mittelständische Unternehmen des Einzel- und Fachhandels mit Reparaturservice sowie Hersteller langlebiger Konsumgüter betroffen.
**Was ist zu tun?**
- Informationspflichten prüfen: Bereits jetzt prüfen, welche neuen Informationspflichten gegenüber Kunden bei Reparaturaufträgen künftig gelten und interne Prozesse (Auftragsformulare, AGB) vorbereiten.
- Mustertexte abwarten: Das parlamentarische Verfahren beobachten und die angekündigten rechtssicheren Mustertexte für Informationspflichten aktiv anfordern und in der Betriebspraxis implementieren.
- Europäisches Reparaturinformationsformular prüfen: Freiwillige Nutzung des Europäischen Reparaturinformationsformulars als Marketinginstrument und Vertrauenssignal gegenüber Kunden in Betracht ziehen.
- Rechtliche Beratung einholen: Handwerkskammer oder Fachverband kontaktieren, um betriebsspezifische Auswirkungen der neuen Regelungen – insbesondere im Bereich Gewährleistung und Haftung – zu klären.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.