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Netzdienliche Steuerung von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen
Quelle: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14a EnWG; Messstellenbetriebsgesetz (MsbG); Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG); Bundesnetzagentur-Festlegungen zur netzdienlichen SteuerungSchweregrad: mittel
Neue Regelungen ermöglichen Netzbetreibern, Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen bei Netzüberlastung gezielt zu steuern. Betreiber von PV-Anlagen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind betroffen.
Im Rahmen der netzdienlichen Steuerung werden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen – insbesondere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge – verpflichtend in ein intelligentes Steuerungssystem eingebunden. Netzbetreiber erhalten das Recht, diese Anlagen bei drohender Netzüberlastung temporär zu regeln oder abzuschalten. Ziel ist die Stabilisierung des Stromnetzes bei gleichzeitig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien. Die Regelungen konkretisieren Anforderungen an technische Einrichtungen zur Fernsteuerbarkeit sowie an die Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern. Anlagen ab bestimmten Leistungsschwellen müssen mit entsprechender Steuerungstechnik ausgestattet sein.
**Wen betrifft es?**
Betroffen sind Betreiber von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen und Wallboxen bzw. Ladeinfrastruktur, Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber (Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber), Elektroinstallateure und Energieberater sowie Bauherren und Immobilieneigentümer, die neue Energieanlagen installieren oder bestehende modernisieren.
**Was ist zu tun?**
- Prüfen, ob bestehende PV-Anlagen, Speicher oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen die technischen Anforderungen zur Fernsteuerbarkeit erfüllen und ggf. nachrüsten.
- Bei Neuinstallation von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen sicherstellen, dass steuerungsfähige Komponenten und Kommunikationsschnittstellen (z. B. Smart Meter Gateway) eingeplant werden.
- Rücksprache mit dem zuständigen Netzbetreiber halten, um individuelle Anforderungen an Steuerungseinrichtungen und Anmeldepflichten zu klären.
- Fachbetriebe und Elektroinstallateure über die neuen technischen Anforderungen informieren und Schulungen zur netzdienlichen Steuerungstechnik wahrnehmen.
- Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung intelligenter Steuerungstechnik (z. B. über KfW oder BAFA) prüfen und rechtzeitig beantragen.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.