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DIN EN 1999-1-1/NA/A1 – Nationaler Anhang Eurocode 9 Aluminium, Änderung 1
Quelle: DIN EN 1999-1-1/NA/A1, Norm-Entwurf, Ausgabe zur DIN EN 1999-1-1:2024-11Schweregrad: mittel
Änderung des Nationalen Anhangs zu Eurocode 9 für Aluminiumtragwerke. Aktualisierung allgemeiner Bemessungsregeln mit national festgelegten Parametern. Entwurfsstatus, noch nicht verbindlich.
Die Änderung A1 betrifft den Nationalen Anhang (NA) zur DIN EN 1999-1-1:2024-11 (Eurocode 9, Teil 1-1) und passt national festgelegte Parameter (NDP – Nationally Determined Parameters) an. Im Fokus stehen aktualisierte oder ergänzte Regelungen zu Teilsicherheitsbeiwerten für Aluminiumtragwerke, Grenzwerte für Verformungen und Schwingungen sowie ggf. Anpassungen bei der Bemessung von Querschnitten und Verbindungen aus Aluminium. Als Norm-Entwurf (E DIN) befindet sich das Dokument im öffentlichen Einspruchsverfahren; die endgültigen Inhalte können sich bis zur Veröffentlichung noch ändern.
**Wen betrifft es?**
Tragwerksplaner und Statiker mit Projekten aus Aluminiumkonstruktionen, Fassadenplaner und Metallbauunternehmen, Prüfingenieure für Standsicherheit, Architekten mit Entwurfsverantwortung für Aluminium-Primär- und Sekundärtragwerke sowie Sachverständige im Hochbau.
**Was ist zu tun?**
- Norm-Entwurf sichten und im laufenden Einspruchsverfahren auf Relevanz für eigene Bemessungspraxis prüfen; ggf. Stellungnahme beim DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) einreichen.
- Bestehende Bemessungssoftware und interne Berechnungsvorlagen auf Kompatibilität mit den geänderten national festgelegten Parametern (NDP) überprüfen und bei Veröffentlichung der Norm aktualisieren.
- Laufende und geplante Projekte mit Aluminiumtragwerken identifizieren und sicherstellen, dass nach Inkrafttreten der Änderung die aktualisierten Bemessungsregeln angewendet werden.
- Mitarbeiter in Tragwerksplanung und Metallbau über die bevorstehenden Regelungsänderungen informieren und Schulungsbedarf für die finale Normfassung einplanen.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.