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DIN 4108-2: Wärmeschutz in Gebäuden – Anforderungen & Planung
Quelle: DIN 4108-2, aktuelle Ausgabe – Bezugsquelle: https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nabau/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:401017482Schweregrad: hoch
DIN 4108-2 regelt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden. Sie definiert Berechnungsverfahren und Planungshinweise zum Schutz vor Tauwasser, Schimmel und Wärmeverlusten.
Die Norm legt verbindliche Anforderungen an den Mindestwärmeschutz von Bauteilen fest, darunter Grenzwerte für Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) von Außenwänden, Dächern, Decken und Fenstern. Sie definiert Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Tauwasserbildung, Wärmebrücken und Raumklimabedingungen. Ergänzend enthält sie Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle sowie Hinweise zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung durch bauphysikalisch korrekte Konstruktionen. Die Norm bildet eine wesentliche Grundlage für den Nachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG).
**Wen betrifft es?**
Architekten und Bauingenieure in der Entwurfs- und Ausführungsplanung, Energieberater bei der GEG-Nachweisführung, Bauphysiker bei der Wärmebrücken- und Tauwasserberechnung, Fachbetriebe des Hochbaus und Trockenbaus, Fensterbauer und Fassadenbauer sowie Sachverständige im Bereich Bausanierung und Wärmeschutz.
**Was ist zu tun?**
- U-Werte aller opaken und transparenten Bauteile gegen die Mindestwerte der DIN 4108-2 prüfen und bei Unterschreitung konstruktive Anpassungen (z. B. erhöhte Dämmstärken) vornehmen.
- Wärmebrücken an Bauteilanschlüssen (z. B. Fensterlaibungen, Attiken, Bodenplatten) gemäß Norm identifizieren und durch normkonforme Detaillösungen oder PSI-Wert-Berechnung nachweisen.
- Tauwassernachweis nach dem Glaser-Verfahren (DIN 4108-3) für kritische mehrschichtige Baukonstruktionen durchführen und Schichtaufbau ggf. anpassen.
- Luftdichtheitskonzept für die Gebäudehülle erstellen und Ausführungsdetails für Anschlüsse, Durchdringungen und Fugen festlegen.
- Mindest-Innenoberflächentemperatur (fRsi ≥ 0,70) an allen Bauteilanschlüssen nachweisen, um Schimmelpilzbildung bauordnungsrechtlich auszuschließen.
- GEG-Nachweis auf Konformität mit den Anforderungen der DIN 4108-2 abstimmen und Berechnungsgrundlagen in der Baubeschreibung dokumentieren.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.