NormbundesweitHochbau
DIN EN 1993-4-1/NA – Nationaler Anhang Eurocode 3: Stahlsilos
Quelle: DIN EN 1993-4-1/NA, Ausgabe: siehe aktuelle Beuth-Veröffentlichung (DOI: wdc-beuth:din21:400616549)Schweregrad: mittel
Der Nationale Anhang legt länderspezifische Parameter für die Bemessung und Konstruktion von Stahlsilos nach Eurocode 3 fest. Er ergänzt die europäische Grundnorm um verbindliche deutsche Regelwerte und Anwendungsbedingungen.
Der Nationale Anhang (NA) zur DIN EN 1993-4-1 definiert national festgelegte Parameter (NDP) für Deutschland, die von den in der europäischen Norm enthaltenen empfohlenen Werten abweichen oder diese präzisieren. Dies umfasst unter anderem: Teilsicherheitsbeiwerte für Lasteinwirkungen und Widerstände bei Silokonstruktionen aus Stahl, spezifische Anforderungen an die Berechnung von Schüttgutlasten und Wanddrücken, nationale Regelungen zur Klassifizierung von Silos nach Füllgutklassen und Zuverlässigkeitsklassen, Anpassungen bei der Behandlung von Exzentrizitäten des Schüttgutflusses sowie Ergänzungen zu den zulässigen Bemessungsverfahren für zylindrische und konische Silowände aus Stahl. Die national festgelegten Parameter sind gegenüber den Empfehlungen der europäischen Kernnorm verbindlich anzuwenden.
**Wen betrifft es?**
Tragwerksplaner und Statiker im Stahlbau, Silobauer und Hersteller von Stahlsilos, Prüfingenieure für Baustatik, Sachverständige für Lager- und Fördertechnik, Fachplaner im Industriebau sowie Bauüberwacher bei Siloprojekten.
**Was ist zu tun?**
- Nationale Parameter (NDP) aus dem Anhang in alle Silobemessungen nach DIN EN 1993-4-1 verbindlich einarbeiten und empfohlene Europanorm-Werte ersetzen
- Teilsicherheitsbeiwerte und Lastkombinationen gemäß den nationalen Festlegungen in der Statik aktualisieren
- Klassifizierung der Silos (Zuverlässigkeits- und Füllgutklassen) anhand der national definierten Kriterien überprüfen und dokumentieren
- Bestehende Bemessungssoftware und interne Berechnungsvorlagen auf Konformität mit den nationalen Parametern prüfen und anpassen
- Projektbeteiligte und Auftraggeber über die verbindliche Anwendung des Nationalen Anhangs informieren und Nachweise entsprechend kennzeichnen
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.