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DIN EN 1991-1-3/A1 – Änderung Eurocode 1 Schneelasten
Quelle: DIN EN 1991-1-3/A1, Entwurf EN 1991-1-3:2025/prA1:2026, DIN NABau, Stand 2026Schweregrad: mittel
Änderung des Eurocodes 1 für Schneelasten auf Tragwerke. Aktualisierte Lastansätze und Bemessungsregeln für Schneelastzonen. Betrifft Tragwerksplanung im gesamten Hochbau.
Der Norm-Entwurf EN 1991-1-3:2025/prA1:2026 überarbeitet die bestehenden Regelungen zur Ermittlung und Ansatz von Schneelasten auf Tragwerke. Zu erwartende Änderungen umfassen: aktualisierte Schneelastkarten und Zoneneinteilungen für charakteristische Schneelasten am Boden, überarbeitete Formbeiwerte für Dachformen (Pult-, Sattel-, Walmdächer sowie Tonnendächer), angepasste Regelungen zu außergewöhnlichen Schneelasten und Schneeanhäufungen (Verwehungen), Präzisierungen bei der Kombination von Schnee- und Windlasten sowie ggf. geänderte Nationale Anwendungsdokumente (NAD). Als Entwurf (prA1) befindet sich das Dokument noch in der öffentlichen Einspruchsphase; endgültige Festlegungen können sich bis zur Veröffentlichung noch ändern.
**Wen betrifft es?**
Tragwerksplaner und Statiker, Architekten mit Planungsverantwortung für Dach- und Tragwerkskonstruktionen, Prüfingenieure für Standsicherheit, Ingenieurbüros im konstruktiven Ingenieurbau sowie Dachdeckerbetriebe und Zimmereibetriebe mit Planungsleistungen im Hochbau.
**Was ist zu tun?**
- Norm-Entwurf sichten und an öffentlicher Einspruchsphase des NABau teilnehmen, um fachliche Einwände einzubringen.
- Bestehende Berechnungsvorlagen und Statik-Software auf Kompatibilität mit aktualisierten Schneelastzonen und Formbeiwerten prüfen.
- Schneelastzuordnung für laufende und geplante Projekte anhand der neuen Zonenkarten überprüfen und ggf. Nachweise aktualisieren.
- Nationale Anwendungsdokumente (NAD) der betroffenen Bundesländer auf Anpassungen beobachten und in Bemessungsgrundlagen übernehmen.
- Interne Schulungen für Tragwerksplaner zur geänderten Norm vorbereiten, sobald die finale Fassung veröffentlicht ist.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.