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DIN EN 1991-1-7/A1 – Änderung Eurocode 1: Außergewöhnliche Einwirkungen
Quelle: DIN EN 1991-1-7/A1, Norm-Entwurf EN 1991-1-7:2025/prA1:2026, Ausgabe 2026 (Entwurf)Schweregrad: mittel
Änderung des Eurocode 1 Teil 1-7 zu außergewöhnlichen Einwirkungen wie Anprall, Explosion und lokalem Versagen. Der Norm-Entwurf aktualisiert Bemessungsregeln für robuste Tragwerke.
Der Norm-Entwurf prA1:2026 zur EN 1991-1-7:2025 überarbeitet die Regelungen zu außergewöhnlichen Bemessungssituationen. Betroffen sind insbesondere: (1) Einwirkungen aus Fahrzeuganprall auf Stützen, Wände und Brückenteile, (2) Explosionslasten auf Gebäude und Tragwerke, (3) Anforderungen an die Robustheit von Tragwerken zur Vermeidung von Progressivem Kollaps (lokales Versagen). Die Änderung passt Lastansätze, Kategorisierungen von Gebäuden nach Konsequenzklassen sowie Nachweisformate an den aktuellen Stand der Technik und an neue europäische Harmonisierungsanforderungen an.
**Wen betrifft es?**
Tragwerksplaner und Statiker im Hochbau, Prüfingenieure für Standsicherheit, Architekten bei der Entwurfsplanung sicherheitsrelevanter Bauwerke, Fachplaner für Sonderbauwerke (z. B. Parkhäuser, Industriebauten, öffentliche Gebäude) sowie Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz und Katastrophenschutz.
**Was ist zu tun?**
- Norm-Entwurf sichten und eigene Bemessungskonzepte für außergewöhnliche Einwirkungen (Anprall, Explosion) auf Konformität mit den aktualisierten Lastansätzen prüfen
- Konsequenzklassen der geplanten Bauwerke anhand der überarbeiteten Klassifizierungskriterien neu bewerten und ggf. Robustheitsnachweise anpassen
- Stellungnahme zum Norm-Entwurf über DIN/NABau einreichen, sofern fachliche Einwände oder Ergänzungsbedarfe bestehen
- Interne Berechnungsvorlagen und Musterstatiken für außergewöhnliche Bemessungssituationen nach Veröffentlichung der finalen Norm aktualisieren
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.