NormbundesweitHochbau
DIN EN 1992-4: Eurocode 2 – Bemessung von Befestigungen in Beton
Quelle: DIN EN 1992-4 / prEN 1992-4:2026 (Norm-Entwurf, noch nicht veröffentlicht als Weißdruck; Stand: 2024)Schweregrad: mittel
Neuer Norm-Entwurf regelt die Bemessung von Verankerungen und Befestigungen in Beton nach Eurocode 2. Betrifft Dübel, Ankerstangen und einbetonierte Befestigungsmittel im Stahlbeton- und Spannbetonbau.
Der Entwurf prEN 1992-4:2026 überarbeitet die bestehenden Regelungen zur Bemessung von Befestigungen in Beton als Teil des übergeordneten Eurocode-2-Systems. Inhaltlich umfasst er: (1) Aktualisierte Bemessungsverfahren für Kopfbolzen, Ankerstangen, Einzel- und Gruppenbefestigungen sowie Hinterschnittanker und Verbundanker; (2) Harmonisierung mit der überarbeiteten EN 1992-1-1 (Grundlagen Stahlbetonbau); (3) Angepasste Nachweisformate für Betonausbruch, Spalten, Herausziehen und Stahlversagen unter zentrischer Zug-, Quer- und kombinierter Last; (4) Neue oder präzisierte Regelungen zur Randabstands- und Achsabstandsminimierung; (5) Überarbeitete Anforderungen an die Bestimmung charakteristischer Tragwiderstände auf Basis von ETA-Zulassungen; (6) Angleichung an die aktuellen Sicherheitskonzepte des Eurocodes (Grenzzustand der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit).
**Wen betrifft es?**
Tragwerksplaner und Statiker im Hochbau, Bauingenieure mit Schwerpunkt Stahlbeton- und Spannbetonbau, Fachplaner für Befestigungstechnik, Prüfingenieure und Prüfsachverständige, Hersteller von Befestigungsmitteln mit ETA-Zulassung sowie ausführende Unternehmen des konstruktiven Ingenieurbaus.
**Was ist zu tun?**
- Entwurf prEN 1992-4:2026 beschaffen und Unterschiede zur geltenden EN 1992-4:2018 systematisch auswerten, insbesondere bei den Bemessungsgleichungen für Betonausbruch und Spalten.
- Interne Bemessungssoftware und -vorlagen auf Kompatibilität mit den aktualisierten Nachweisformaten und Widerstandsmodellen prüfen und ggf. anpassen.
- ETAs verwendeter Befestigungsmittel auf Gültigkeit unter dem neuen Normenrahmen prüfen und Herstellerinformationen zur Normkonformität einholen.
- Stellungnahme zum Norm-Entwurf über den NABau bis zum Ende der Einspruchsfrist einreichen, sofern fachlicher Anpassungsbedarf identifiziert wird.
- Mitarbeiter in Planung und Ausführung frühzeitig über geänderte Mindestrand- und Achsabstände sowie neue Nachweissituationen schulen.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.