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DIN 18229-2: Prüfung von Schweißpersonal für ETFE-Folien im Bauwesen
Quelle: DIN 18229-2 (Entwurf), NABau, Beuth-ID 379870456Schweregrad: mittel
Der Norm-Entwurf legt Anforderungen an die Prüfung von Bedienern und Einrichtern für das vollmechanische und automatische Schweißen von ETFE-Folien fest. Er ergänzt Teil 1 der Normenreihe um qualifikationsbezogene Regelungen für Schweißpersonal.
DIN 18229-2 definiert als neuer Normenteil spezifische Prüfanforderungen für Bediener und Einrichter, die vollmechanische oder automatische Schweißverfahren an ETFE-Folien im Bauwesen anwenden. Geregelt werden Prüfungsinhalte, Prüfbedingungen sowie die Anforderungen an die Qualifikationsnachweise des eingesetzten Schweißpersonals. ETFE (Ethylen-Tetrafluorethylen) ist ein fluorierter Kunststoff, der im modernen Hochbau für Membrankonstruktionen und Folienfassaden eingesetzt wird. Die Norm stellt sicher, dass das Personal, das diese anspruchsvollen Schweißprozesse durchführt, nachweislich geprüft und qualifiziert ist, um die strukturelle Integrität und Dichtigkeit der Schweißnähte zu gewährleisten.
**Wen betrifft es?**
Betroffen sind Fassadenbaubetriebe und Metallbauunternehmen mit ETFE-Membranprojekten, Hersteller von Folienkissenkonstruktionen und Membrankonstruktionen, Schweißfachbetriebe im Bereich Kunststoffschweißen, Prüfinstitute und Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalten (SLV) sowie Planer und Tragwerksplaner für Foliendachkonstruktionen und -fassaden.
**Was ist zu tun?**
- Bestehendes Schweißpersonal für ETFE-Anwendungen auf Konformität mit den neuen Prüfanforderungen überprüfen und ggf. Nachqualifizierungen einleiten
- Interne Schulungs- und Qualifikationsprozesse für Bediener und Einrichter von vollmechanischen und automatischen Schweißanlagen an ETFE-Folien anpassen
- Kontakt mit zuständigen Prüfstellen (z. B. SLV) aufnehmen, um Prüftermine und Prüfmodalitäten gemäß dem neuen Normentwurf abzustimmen
- Stellungnahme zum Norm-Entwurf beim DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) einreichen, sofern fachliche Einwände oder Ergänzungsbedarfe bestehen
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