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DIN 18946/A1 – Änderung Lehmmauermörtel: Anforderungen & Kennzeichnung
Quelle: DIN 18946/A1, Ausgabe: Änderung 1 (genaues Ausgabedatum gemäß Beuth-Verlag: siehe https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nabau/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:401180142)Schweregrad: mittel
Änderung 1 der DIN 18946 aktualisiert Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnungsregeln für Lehmmauermörtel. Betroffen sind Herstellung, Klassifizierung und Nachweisführung im Lehmbau.
Die Änderung 1 zur DIN 18946 präzisiert und ergänzt die bestehenden Regelungen für Lehmmauermörtel. Konkret betroffen sind: (1) Anforderungen an die Zusammensetzung und Konsistenz von Lehmmauermörteln, einschließlich aktualisierter Grenzwerte für Frisch- und Festmörteleigenschaften. (2) Angepasste Prüfverfahren zur Bestimmung von Schwindmaß, Druckfestigkeit und Haftfestigkeit, um eine einheitlichere Prüfpraxis sicherzustellen. (3) Überarbeitete Kennzeichnungsanforderungen für konfektionierte Lehmmauermörtel, insbesondere hinsichtlich Typbezeichnung, Leistungsmerkmalen und Herstellerangaben auf Verpackung und Lieferschein. (4) Klarstellungen zur Mörtelgruppe und zur Verwendbarkeit in Verbindung mit Lehmmauersteinen nach DIN 18945.
**Wen betrifft es?**
Betroffen sind Lehmbaustoffhersteller und Mörtelwerke, die konfektionierte Lehmmauermörtel produzieren und kennzeichnen. Weiterhin sind Lehmbauunternehmen, Maurerbetriebe mit Spezialisierung auf ökologisches Bauen sowie Architekten und Tragwerksplaner betroffen, die Lehmmauerwerk in Neu- und Bestandsbauten planen und ausschreiben. Auch Baustoffprüfstellen und Sachverständige im Bereich Lehmbau müssen die aktualisierten Prüfnormen berücksichtigen.
**Was ist zu tun?**
- Produktdokumentation und Kennzeichnung bestehender Lehmmauermörtel auf Konformität mit den neuen Kennzeichnungsanforderungen prüfen und ggf. Verpackungen, Lieferscheine sowie Leistungserklärungen aktualisieren.
- Interne Prüfverfahren und Qualitätssicherungsprozesse anhand der geänderten Prüfmethoden (Schwindmaß, Druck- und Haftfestigkeit) überprüfen und Prüfprotokolle entsprechend anpassen.
- Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse für Lehmmauerwerksarbeiten auf Basis der aktualisierten Mörtelanforderungen und Typbezeichnungen überarbeiten.
- Baupraktiker und Poliere über geänderte Anforderungen an Frischmörteleigenschaften und Verarbeitungshinweise informieren und ggf. Schulungen durchführen.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.