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DIN 18940/A1 – Änderung: Tragendes Lehmsteinmauerwerk
Quelle: DIN 18940/A1, Ausgabe: siehe https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nabau/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:401180086Schweregrad: mittel
Änderung A1 der DIN 18940 aktualisiert Konstruktions-, Bemessungs- und Ausführungsregeln für tragendes Lehmsteinmauerwerk. Technische Anforderungen an Materialien und Tragfähigkeit werden präzisiert.
Die Änderung A1 zur DIN 18940 betrifft die Norm für tragendes Lehmsteinmauerwerk und umfasst Anpassungen in den Bereichen Konstruktion, Bemessung und Ausführung. Konkret werden Regelungen zu den Materialkennwerten von Lehmsteinen und Lehmmörtel überarbeitet, Bemessungsansätze für die Tragfähigkeit unter vertikalen und horizontalen Lasten präzisiert sowie Ausführungsdetails zur Mauerwerksherstellung und Qualitätssicherung aktualisiert. Die Änderung dient der Harmonisierung mit aktuellen Erkenntnissen aus der Lehmbaupaxis und verbessert die Anwendbarkeit der Norm im geregelten Hochbau.
**Wen betrifft es?**
Architekturbüros und Tragwerksplaner mit Projekten im Lehmbau, ausführende Maurerunternehmen mit Spezialisierung auf Lehmsteinmauerwerk, Bauleiter und Prüfingenieure bei Vorhaben mit tragendem Lehmmauerwerk sowie Hersteller von Lehmsteinen und Lehmbaustoffen.
**Was ist zu tun?**
- Bemessungsunterlagen und statische Nachweise für laufende und geplante Lehmsteinmauerwerk-Projekte auf Konformität mit den aktualisierten Materialkennwerten und Bemessungsregeln prüfen und ggf. anpassen.
- Ausführungspläne und Qualitätssicherungskonzepte entsprechend der geänderten Ausführungsanforderungen der DIN 18940/A1 überarbeiten und Baustellen-Teams über neue Vorgaben informieren.
- Produktdatenblätter und Nachweise verwendeter Lehmsteine und Lehmmörtel mit den aktualisierten Anforderungen der Norm abgleichen und Lieferantenfreigaben erneuern.
- Interne Arbeitsanweisungen, Musterstatiken und Leistungsverzeichnisvorlagen an die geänderten Normvorgaben anpassen.
Alle Inhalte dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtlich bindende Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.